AGB & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen​ zur Nutzung von MILES-Clients

Stand: 04.05.2022

Die MILES Learning GmbH, Kärntner Str. 311, 8054 Graz in Österreich, betreibt die Webanwendung MILES, die in Form unabhängiger Mandanten (Clients) über das Internet genutzt werden kann.
MILES-Clients werden zur Produktion, der Bereitstellung und dem Konsum von Inhalten, primär zu Informations- und Bildungszwecken, eingesetzt. Sie können weltweit in den meisten gängigen, aktuellen Browsern schnell, vollständig und benutzerfreundlich bedient und genutzt werden.

Geltungsbereich

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die entgeltliche Nutzung von MILES-Clients mit sämtlichen Inhalten, Funktionen und Diensten durch Unternehmen.

Unternehmen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Gegenstand der Vereinbarung

Die MILES Learning GmbH (nachfolgend Lizenzgeber) stellt Unternehmen (nachfolgend Lizenznehmer) eigene MILES-Clients (nachfolgend Webanwendung) in Form von SaaS-Dienstleistungen zur Verfügung (Software as a Service).

Der Lizenzgeber oder den vom Lizenzgeber beauftragten Händler räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Webanwendung für die Dauer der Vereinbarung entgeltlich, über das Internet zu nutzen.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, etwaige Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass sie im Einklang mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen stehen.

Data-Hosting

Der Lizenzgeber speichert alle bei der Nutzung der Webanwendung durch den Lizenznehmer entstehenden Daten (Data Hosting). Dazu zählen die Daten der Userverwaltung, die Daten bereitgestellter Inhalte und Daten zum Nutzungsverhalten und der Kommunikation der User untereinander.
Der Lizenzgeber trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über die Webapplikation abrufbar sind.

Das Speichern und Verarbeiten der über die Webanwendung erfassten Daten erfolgt auf Speichersystemen in Cloud-Servern, die innerhalb der EU angesiedelt sind. Die Auftragsverarbeiter des Lizenzgebers speichern und verarbeiten Daten technisch und organisatorisch im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.

Zur Bereitstellung nutzt der Lizenzgeber die Cloud Infrastruktur von
Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg.
Die Daten werden in der Availability-Zone Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, gespeichert und verarbeitet (https://aws.amazon.com/de/compliance/gdpr-center/).

Der Lizenzgeber trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Lizenznehmers (https://aws.amazon.com/de/compliance/data-center/controls/)

Verfügbarkeit der Webanwendung

Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die Webanwendung in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Der Lizenzgeber stellt dabei die Nutzbarkeit aller verfügbaren und zukünftigen Funktionen der Webanwendung sicher.

Der Lizenzgeber stellt die praktische Verfügbarkeit der Webanwendung von zumindest 98,8% auf Basis 24/7 sicher.
Dies entspricht einer Offline-Zeit von max. 2 Stunden pro Kalenderwoche. Notwendige Wartungsarbeiten und laufende Updates durch den Lizenzgeber sind in dieser Zeitspanne inkludiert.

Der Lizenzgeber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Webanwendung und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Webanwendung angegebene Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Webanwendung unmöglich oder eingeschränkt ist.

Bei schweren Fehlern – das sind Fehler welche die Nutzung der Webanwendung nicht mehr möglich machen bzw. ernstlich einschränken – erfolgt die Wartung binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Lizenznehmer.

Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese ehest möglich durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Lizenzgeber den Lizenznehmern davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, schriftlich verständigen.

Der Lizenzgeber entwickelt die Webanwendung laufend weiter und verbessert diese durch laufende Updates und Upgrades.

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Webanwendung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

Der Lizenzgeber bietet technischen Support in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 17:00 (support@miles-lerarning.com)

Der Lizenzgeber trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über die Webapplikation abrufbar sind.

Das Speichern und Verarbeiten der über die Webanwendung erfassten Daten erfolgt auf Speichersystemen in Cloud-Servern, die innerhalb der EU angesiedelt sind. Die Auftragsverarbeiter des Lizenzgebers speichern und verarbeiten Daten technisch und organisatorisch im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.

Zur Bereitstellung nutzt der Lizenzgeber die Cloud Infrastruktur von
Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg.
Die Daten werden in der Availability-Zone Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, gespeichert und verarbeitet (https://aws.amazon.com/de/compliance/gdpr-center/).

Der Lizenzgeber trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Lizenznehmers (https://aws.amazon.com/de/compliance/data-center/controls/)

Nutzung durch den Lizenznehmer

Der Lizenzgeber stellt für die Webanwendung eine individuelle Sub-Domain der Domain miles-learning.com bereit. Alternativ kann für die Webanwendung eine Domain/Sub-Domain eingerichtet werden, die der Lizenznehmer bereitstellt.

Aufgabenstellungen zur bestimmungsgemäßen operativen Nutzung der Webanwendung (Benutzerverwaltung, Authoring, Benutzersupport, etc.) liegen in der Verantwortung des Lizenznehmers. Diesbezügliche Leistungen durch den Lizenzgeber können gesondert vereinbart werden.

Die Anzahl registrierter Benutzer und Umfang der durch den Lizenznehmer eingestellten Inhalte unterliegt keinen Beschränkungen.

Die Webanwendung bietet kein eigenes Video-Hosting, jedoch können Videos gängiger Hosting-Dienste in die Inhalte eingebunden werden.

Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Webanwendung durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er ist insbesondere verpflichtet Benutzer-Passwörter geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Der Lizenznehmer ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Webanwendung erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Lizenzgebers zur Datensicherung – verantwortlich.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen (insbesondere Datei-Uploads) vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

Der Lizenzgeber überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit noch auf Virenfreiheit oder auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Inhalte in der Webanwendung zu speichern oder über diese zu veröffentlichen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Rechte an Inhalten, die durch den Lizenznehmer über die Webanwendung eingestellt werden, verbleiben beim Lizenznehmer.

Der Lizenzgeber darf eingestellte Texte oder Inhalte keinesfalls ohne Zustimmung des Rechteinhabers kopieren, verbreiten oder anderweitig zugänglich machen.

Der Lizenznehmer bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Lizenzgeber jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Lizenzgebers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz.
Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

Der Lizenznehmer ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Der Lizenznehmer darf keine Daten oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken, Videos und Links einstellen und/oder verbreiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

Zu diesem Zwecke wird der Lizenznehmer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Lizenznehmer seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der über die Webanwendung bereitgestellten (Lern)Inhalte anzufertigen.

Entgelt

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, an den Lizenzgeber oder den vom Lizenzgeber beauftragten Händler, für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. zu bezahlen.
Der Lizenzgeber oder der vom Lizenzgeber beauftragte Händler wird dem Lizenznehmer in den vereinbarten Intervallen eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.

Der Lizenzgeber oder der vom Lizenzgeber beauftragte Händler ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmern mit einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Lizenznehmer zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere steigende Hosting-Kosten oder der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Webanwendung.

Die Änderung erfolgt in dem Ausmaß der gestiegenen Hosting-Kosten oder in der Art wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Webanwendung geändert werden. Will der Lizenznehmer den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung berechtigt.

Sämtliche Preise sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex. Basiszahl für die Indexberechnung ist der Monat des Vertragsabschlusses. Die jeweilige Indexanpassung erfolgt jährlich im Jänner. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.

Gewährleistung und Haftung

Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Web-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Lizenzgeber gewährleistet die Eignung der Web-Anwendung im vereinbarten Rahmen für den vertragsgemäßen Gebrauch als Informations-, Kommunikations- und Lernplattform.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Mängeln der Webanwendung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.

Werden Leistungen des Lizenzgebers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der User-IDs und Passwörtern des Lizenznehmers in Anspruch genommen, so haftet der Lizenznehmer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls beim Lizenzgeber, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Lizenzgeber die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

Der Lizenzgeber ist zur sofortigen Sperre der Webanwendung berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Lizenzgeber davon in Kenntnis setzen. Der Lizenzgeber hat den Lizenznehmer von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Lizenzgeber nur dann, wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen auf Seiten des Lizenznehmers nicht vermeidbar gewesen wäre.

Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die Lizenznehmer-seitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Nutzung der Webanwendung entstehen können.

Jeder Vertragspartner haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch eine von ihnen zu vertretende Verletzung einer wesentlichen Vereinbarung in einer das Einhalten dieser Nutzungsbedingungen gefährdenden Weise verursacht wurden.

Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt.

Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenzgeber ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Lizenzgeber übernimmt, soweit gesetzlich abdingbar, keine Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.

Dauer der Vereinbarung

Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Beauftragung durch den Lizenznehmer und kann von diesem, mit einer Ankündigungsfrist von zumindest 2 Wochen, jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden.

Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Lizenzgeber insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer:

 

  1. in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
  2. mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einem Quartalsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
  3. fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat oder eine Verwaltungsübertretung darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen, oder
  4. bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Webanwendung schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift, oder
  5. die lizensierte Webanwendung zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen nutzt.

Datenschutz und Geheimhaltung

Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Web-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Lizenzgeber gewährleistet die Eignung der Web-Anwendung im vereinbarten Rahmen für den vertragsgemäßen Gebrauch als Informations-, Kommunikations- und Lernplattform.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Mängeln der Webanwendung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.

Werden Leistungen des Lizenzgebers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der User-IDs und Passwörtern des Lizenznehmers in Anspruch genommen, so haftet der Lizenznehmer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls beim Lizenzgeber, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Lizenzgeber die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

Der Lizenzgeber ist zur sofortigen Sperre der Webanwendung berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Lizenzgeber davon in Kenntnis setzen. Der Lizenzgeber hat den Lizenznehmer von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Lizenzgeber nur dann, wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen auf Seiten des Lizenznehmers nicht vermeidbar gewesen wäre.

Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die Lizenznehmer-seitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Nutzung der Webanwendung entstehen können.

Jeder Vertragspartner haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch eine von ihnen zu vertretende Verletzung einer wesentlichen Vereinbarung in einer das Einhalten dieser Nutzungsbedingungen gefährdenden Weise verursacht wurden.

Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt.

Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenzgeber ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Lizenzgeber übernimmt, soweit gesetzlich abdingbar, keine Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.

Der Lizenznehmer ist selbst für die, nach den Bestimmungen der DSGVO und geltender Datenschutzgesetze, zur Nutzung der Webanwendung durch Vertragspartner des Lizenznehmers allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

Soweit der Lizenzgeber und/ oder der Lizenznehmer personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter (iSd. Art 28 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) verarbeitet/n, stellen die Parteien sicher, dass den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Auftragsverarbeiter-Vereinbarungen geschlossen werden.

Der Lizenzgeber verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Lizenznehmers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Lizenzgebers als auch des Lizenznehmers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lizenzgebers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Lizenzgeber verpflichtet, den Lizenznehmer vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

Der Lizenzgeber verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

Änderungen/Ergänzungen

Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem einzelnen Fall, bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit, der Schriftform. Die Übersendung per E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.

Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an den jeweiligen Vertragspartner zu richten. Die Übersendung per E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.

Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.

Sonstiges

Als Dritter im Sinne dieses Vertrages gilt jede natürliche und/oder juristische Person, die von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist.